AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

 

 

 

Behandlungsvertrag

zwischen

Emotion, Mind & Body
Heilpraktikerin Julia Embacher

Schlüterstrasse 12, 20146 Hamburg

 

 

und dem Patienten

 

Name

 

Vorname

 

Strasse, Hausnummer

 

PLZ, Ort

 

Geburtsdatum

 

Email

 

Telefonnummer

 

Krankenkasse/ Versicherung

 

 

 

§1 Vertragsgegenstand

  1. Die nachfolgenden vertraglichen Klauseln regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikerin und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611/612 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  3. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

 

 

§2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

  1. Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten, unter Berücksichtigung von eventuellen Behandlungsverboten und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet.
  2. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
  3. Es werden von der Heilpraktikerin Methoden angewendet, die in der Regel wissenschaftlich/ schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Die Heilpraktikerin darf per Gesetz keinerlei Heilversprechen geben.
    Es wird somit also ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben wird.
  4. Die Behandlung durch die Heilpraktikerin ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Facharzt. Der Patient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Die Heilpraktikerin setzt voraus, dass der Patient sich bei Beschwerden mit Krankheitswert vor Annahme des Behandlungsvertrages in die Behandlung eines Arztes begeben hat.
    Sollte die Heilpraktikerin im Verlaufe der Beratung feststellen, dass darüber hinaus ein ärztlicher Rat aus ihrer Sicht erforderlich ist, wird sie unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen.
  5. Die Heilpraktikerin übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die der Patient erleidet, weil dieser trotz Verweisen an einen Arzt, eine ärztliche, medizinische Parallelbehandlung nicht durchführen lässt.
    Die Heilpraktikerin nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine verschreibungspflichtigen Medikamente. Ebenfalls erstellt die Heilpraktikerin keine  Kostenvoranschläge.

 

 

§3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

 

 

§4 Beratung per Telefon/ Skype

Die Beratung oder Nachbetreuung per Telefon oder Skype ersetzt die reguläre Behandlung in der Praxis nicht und wird zusätzlich zu den persönlichen Präsenzterminen in der Praxis angeboten. Über Telefon oder Skype können und werden keine Diagnosen gestellt werden, dies geschieht ausschließlich in der Praxis.

 

 

§5 Honorierung der Heilpraktikerin

  1. Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern nichts Näheres vereinbart wurde, nach den Sätzen der Preisliste der Heilpraktikerin, die der Patient auf der Homepage der Heilpraktikerin unter:  https://www.emotion-mind-and-body.de/ablauf-und-preise  und untenstehend finden kann.
  2. Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Beratung, der diagnostischen Untersuchungen sowie der Art der Behandlung.
  3. Das Honorar ist nicht erfolgsabhängig.
  4. Das Honorar für die Behandlungen beträgt:

 

Leistung

Inhalt

Kosten

Gesprächskosten 30 Minuten
60 Minuten
40 €
80 €
Erst-Anamnese-Termin (ca.1,5 Std.)
  • ca. 60 – 90 Minuten
  • Gespräch über die gesamte, gesundheitliche Vergangenheit
  • Besprechung der weiteren Diagnostik,
  • Blutdruck-Messung
  • HRV-Test
  • Urin-Stick-Test
150 €
Folgetermine30 Minuten
60  Minuten
40 €
80 €
Beratung per Telefon oder Skypewird abgerechnet je angefangene 1/4 Std.20 €
Beratung über 60 Minutenwird abgerechnet je angefangene 1/4 Std.20 €
Emailszur Terminabsprache
für alle weiteren Fragen – Abrechnung je Zeitaufwand
kostenfrei
1 €/Min.
HRV-Messung (Herzratenvariabilitätsmessung)eine Standard-Messung + zweite Messung je nach Ergebnis der ersten Messung entweder als Orthostase-Messung oder als atemgeführte Messung40 €
72h-HRV-Messung (Herzratenvariabilitätsmessung)eine 3-tägige Messung mittels Bodyguard 2, inkl. einer 8-12-seitigen Auswertung und einem Beratungstermin zur Erläuterung der Auswertung (ca. 30-60 Min.)300 €
IHHT-Training
(Intervall-Hypoxie-Hyperoxie-Training)
ca. 30 – 60 Minuten, inkl. eigener Atemmaske50 € pro Anwendung
IHHT – 10er-Karte
(Intervall-Hypoxie-Hyperoxie-Training)
10 Anwendungen, je ca. 30 – 60 Minuten, inkl. eigener Atemmaske450 €
Urin-Schnell-Diagnostik in der Praxis15 €

 

 

 

§6 Rechnungsstellung

  1. Die Abrechnung der Heilpraktikerin findet lediglich über Rechnungsstellung statt. Eine Bar- oder EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.
  2. Es gibt keine festen Zeiträume oder -abstände, zu denen die Heilpraktikerin Rechnungen stellt. Eine Rechnungsstellung findet nach erfolgtem Beratungstermin statt. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen.

 

 

§7 Ausfallhonorar / Terminabsage

  1. Die Heilpraktikerin vergibt Termine nach vorheriger Absprache. Diese Terminabsprachen sind verbindlich.
    Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar von 100% des vereinbarten Honorars.
  2. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient 24 Stunden/ einen Werktag vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen gehindert ist. Dies muss allerdings durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
    Ausfallhonorare sind ohne Frist zahlbar.
  3. Termine, die von Seiten der Heilpraktikerin abgesagt werden müssen, werden dem Patienten nicht in Rechnung gestellt. Der Patient hat in einem solchen Fall keinerlei Anspruch gegen die Heilpraktikerin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 

 

§8 Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

  1. Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzliche Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
    Über etwaige Ausnahmen hat sich der Patient direkt bei seiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung zu informieren.
  2. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Krankenversicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Krankenversicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt.
  3. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
  4. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) gibt die durchschnittlichen Honorarsätze der Heilpraktiker aus dem Jahre 1985 (!) wider. Es ist keine verbindliche Gebührentaxe, sondern lediglich eine Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung. Die darin genannten Sätze sind jedoch von der Rechtssprechung als „übliche Vergütung“ anerkannt.
  5. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar der Heilpraktikerin. Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

 

§9 Medikamente

  1. Alle Medikamente gehören zu den Eigenleistungen des Patienten.

 

 

§10 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Die Heilpraktikerin sowie eventuelle Mitarbeiter, Assistenten oder Hospitanten der Heilpraktikerin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf  die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
  2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
  3. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  4. Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu, er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
  5. Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
  6. Die handschriftlichen Aufzeichnungen (Handakte) werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung von der Heilpraktikerin aufbewahrt soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die handschriftlichen Aufzeichnungen (Handakte) werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Fragen kommen könnten.

 

 

§12 Schriftverkehr

Aus ökologischen und ökonomischen Gründen versucht die Heilpraktikerin keinen Schriftverkehr in Papierform zu verschicken. Mit Angabe einer Email-Adresse erklärt sich der Patient somit automatisch einverstanden, relevante Post, wie etwa Therapiepläne, Terminerinnerungen, Berichte oder Ähnliches, auf elektronischem Wege – also als Email – zu erhalten.

Dies gilt auch für den Newsletterversand, zu deren Versand die Heilpraktikerin die Einwilligung des Patienten benötigt.

 

Ich möchte den kostenlosen Newsletter abonnieren (bitte ankreuzen)

ja                     nein

 

 

§13 Gerichtsstand

Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Praxis.

 

 

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

§15 Einverständniserklärung Datenerhebung (bitte ankreuzen)

 

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Dokumentation gespeichert werden. Der Heilpraktiker verpflichtet sich, die Daten außerhalb der notwendigen Eingaben zur Diagnose und Behandlung nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.

 

Hiermit bestätige ich, dass ich den Behandlungsvertrag sowie die zugehörigen allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelesen und verstanden habe und stimme diesen zu.

 

 

 

 

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Ort, Datum

 

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Unterschrift des Patienten

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, meine AGB/ den Behandlungsvertrag herunterzuladen.